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von Ellerts

Notizen · Werkstatt · 13.10.2026

Ein KI-Verdacht ist kein Befund — wie ich dann vorgehe

In meinem Beitrag über KI-Detektoren und die Grundrate habe ich vorgerechnet, warum ein Detektor-Treffer in einer normalen Klasse eher eine unschuldige als eine schuldige Person trifft. Die häufigste Rückfrage darauf ist berechtigt: «Und wenn ich trotzdem einen Verdacht habe?» Der Beitrag endete mit dem Satz, das Wirksamste seien zehn Minuten Gespräch. Hier steht, wie dieses Gespräch aussieht und was davor und danach kommt.

Schritt 1: Still prüfen, ob es mehr ist als ein Gefühl

Bevor ich jemanden anspreche, prüfe ich mich selbst. Vier Fragen tragen mehr als jeder Score: Gibt es einen Stilbruch innerhalb der Arbeit? Tauchen Quellen auf, die nicht zum Thema passen oder die es gar nicht gibt? Stehen Aussagen im Text, die weit über den behandelten Stoff hinausgehen? Schreibt jemand, der bisher uneinheitlich geschrieben hat, plötzlich auffallend glatt?

Keine dieser Fragen beweist etwas. Sie entscheiden nur, ob ich überhaupt ein Gespräch suche.

Schritt 2: Klären, nicht anklagen

Das Gespräch eröffne ich ohne Vorwurf: Ich habe die Arbeit gelesen und möchte drei Stellen vertiefen. Dann offene Fragen. Was wollten Sie in diesem Absatz zeigen? Welches Argument aus dieser Quelle hat Sie überzeugt? Welche Alternativen haben Sie verworfen, bevor Sie zu Ihrer Empfehlung kamen?

Zwei Fehler liegen nahe. Der erste ist der Einstieg mit «Ich vermute, Sie haben KI benutzt». Er verschliesst das Gespräch und verletzt genau die Ehrlichen, um die es mir geht. Der zweite ist, die Stille nicht auszuhalten und vorzusagen. Wer seine Arbeit durchdacht hat, braucht keine Stichworte. Und einen Detektor-Score lege ich nicht auf den Tisch, weil er das Gespräch auf eine Beweisebene verschiebt, die nicht trägt.

Oft ist die Sache an diesem Punkt erledigt. Nicht selten auch so, dass jemand KI eingesetzt und die Offenlegung schlicht nicht ernst genommen hat. Das ist ein anderer Fall als Täuschung, und er verdient eine andere Antwort.

Schritt 3: Wenn das Gespräch nicht reicht, die Verteidigung

Bleiben die Antworten ausweichend, folgt eine formelle mündliche Verteidigung: zentrale Aussagen erklären, vertiefen, Alternativen diskutieren. Wer die eigene Arbeit nicht erklären kann, wird nicht von einem Werkzeug «überführt», sondern vom Format selbst. Das Ergebnis ist eine beobachtete Tatsache, kein Wahrscheinlichkeitswert.

Schritt 4: Alles aufschreiben

Datum, Anlass, die gestellten Fragen, die Antworten, das Ergebnis. Auch und gerade dann, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt. Eine Entlastung, die nirgends steht, hilft der betroffenen Person im Zweifel nicht.

Schritt 5: Entscheiden, und zwar nach Reglement

Eine Sanktion stütze ich auf etwas, das im Reglement steht, etwa die unterlassene Offenlegung. Nicht auf ein Gefühl und nicht auf eine Prozentzahl. Wo es auf eine Eskalation hinausläuft, gehört die Studiengangs- oder Schulleitung vor den formalen Schritt, nicht danach.

Warum das auch rechtlich der bessere Weg ist

Die Bundesverfassung gibt in Art. 29 Abs. 2 den Parteien eines Verfahrens einen Anspruch auf rechtliches Gehör. Art. 5 Abs. 2 verlangt, dass staatliches Handeln verhältnismässig ist, und Art. 29a garantiert bei Rechtsstreitigkeiten den Zugang zu einem Gericht. Ein Ablauf, der die betroffene Person anhört, die Reaktion nach der Schwere des Verstosses bemisst und alles so dokumentiert, dass eine Überprüfung möglich ist, deckt sich mit diesen Grundsätzen. Ein Entscheid auf Basis eines Detektor-Scores ohne Gespräch tut das kaum.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens nennt die Verfassung nur den Grundsatz; was rechtliches Gehör im Einzelfall umfasst und welche Instanz zuständig ist, regeln Rechtsprechung, kantonales Recht und das jeweilige Reglement. Zweitens binden die Grundrechte nach Art. 35 Abs. 2 BV, wer staatliche Aufgaben wahrnimmt. Ob und wie weit das für eine private Höhere Fachschule gilt, ist eine Rechtsfrage, die ich hier nicht entscheide.

Das ist die Landkarte, nicht das Gutachten. Vor einem realen Verfahren führt kein Weg am eigenen Reglement und an der Studiengangsleitung vorbei. Der Ablauf selbst aber kostet wenig: fünfzehn Minuten Gespräch und eine saubere Notiz. Er schützt die Ehrlichen besser als jedes Werkzeug, und er hält einer Überprüfung eher stand.

Quellen

  • Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999, SR 101, Fassung «Stand am 3. März 2024», fedlex.admin.ch: Art. 5 Abs. 2 (Verhältnismässigkeit), Art. 29 Abs. 2 (rechtliches Gehör), Art. 29a (Rechtsweggarantie), Art. 35 Abs. 2 (Grundrechtsbindung bei Wahrnehmung staatlicher Aufgaben).
  • Eigener Beitrag: «Warum ich keinen KI-Detektor einsetze — eine Rechnung», vonellerts.ch/notizen/ki-detektoren-und-die-grundrate (dort die Grundraten-Rechnung und das swissuniversities-Positionspapier vom 13.03.2024).
  • Ablauf und Gesprächsleitfaden: eigenes Manuskript «KI in der Lehre», Kap. 13.5 und Praxisbox 13.3 (unveröffentlicht).

Holger von Ellerts schreibt hier über KI, Agentic Commerce und Lehre — und gelegentlich über das Leben neben der Arbeit. Mehr über Holger

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