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von Ellerts

Notizen · Werkstatt · 15.07.2026

Ich lag falsch: Die KI-Kompetenzpflicht wurde abgeschwächt

Dieser Text geht auf meinen Beitrag «EU AI Act: KI-Kompetenz wird zur Pflicht» in den SIMAKOM-News vom Juni 2026 zurück — und korrigiert ihn an einer tragenden Stelle.

Im Juni habe ich für die SIMAKOM-News über den EU AI Act geschrieben. Darin stand dieser Satz:

«Auch der jüngste EU-Vereinfachungsvorschlag («Digital Omnibus», November 2025) rüttelt nicht an dieser Kompetenzpflicht.»

Der Satz war zum Zeitpunkt des Schreibens vertretbar. Er ist heute falsch. Am 29. Juni 2026 hat der Rat der EU das Omnibus-Paket endgültig verabschiedet — und darin ist Artikel 4, die Pflicht zur KI-Kompetenz, neu gefasst.

Was genau geändert wurde

Die ursprüngliche Fassung, Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 4:

«Providers and deployers of AI systems shall take measures to ensure, to their best extent, a sufficient level of AI literacy of their staff …»

Die neue Fassung, wörtlich aus dem Ratsdokument 9247/26:

«Providers and deployers of AI systems shall take measures to support the development of AI literacy of their staff and other persons dealing with the operation and use of AI systems on their behalf, taking into account their technical knowledge, experience, education and training and the context the AI systems are to be used in … This obligation shall not be understood as requiring providers or deployers to guarantee any specific level of AI literacy of any individual.»

Aus einer Erfolgspflicht wird eine Bemühenspflicht. Wer KI einsetzt, muss die Kompetenz seiner Leute weiterhin fördern — aber nicht mehr dafür geradestehen, dass eine bestimmte Person ein bestimmtes Niveau erreicht. Neu ist ausserdem, dass Kommission und Mitgliedstaaten die Unternehmen dabei unterstützen sollen, ausdrücklich die KMU, und dass die Kommission praktische Beispiele für die Umsetzung veröffentlichen soll.

Was das praktisch bedeutet — und was nicht

Die Pflicht ist nicht weg. Sie gilt seit dem 2. Februar 2025 für jedes Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt, unabhängig davon, ob die KI als hochriskant gilt. Was wegfällt, ist die Messlatte am Individuum: Niemand muss belegen, dass Mitarbeiterin X das Niveau Y erreicht hat.

Wer bisher überlegt hat, Zertifikate zu sammeln, kann das lassen. Wer gehofft hat, die Sache erledige sich, hat sich getäuscht — die Pflicht zum Tätigwerden bleibt, und sie ist nun explizit an Vorwissen, Erfahrung, Ausbildung und Einsatzkontext auszurichten. Das ist näher an dem, was in der Praxis ohnehin funktioniert: Eine Marketingfachfrau, die ChatGPT für Textentwürfe nutzt, braucht etwas anderes als ein Entwickler, der ein RAG-System baut.

Und die anderen Fristen?

Hier ist die Verschiebung deutlich grösser. Aus der Neufassung von Artikel 113:

  • Hochrisiko-KI, eigenständige Systeme (Anhang III): neu 2. Dezember 2027 statt 2. August 2026
  • Hochrisiko-KI, eingebettet in regulierte Produkte (Anhang I): neu 2. August 2028
  • Transparenzpflichten für generative KI (Artikel 50): bleiben beim 2. August 2026 — in gut zwei Wochen

Für Artikel 50 gibt es lediglich eine Übergangsregel: Systeme, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen und vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, müssen Artikel 50(2) erst bis zum 2. Dezember 2026 erfüllen.

Mein Juni-Satz «ab dem 2. August 2026 kommen weitere Pflichten hinzu» stimmt also nur noch zur Hälfte. Die Transparenzpflichten kommen. Die Hochrisiko-Pflichten sind um sechzehn Monate weg.

Für Schweizer Unternehmen

Am Schweizer Bild ändert das nichts. Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 einen sektoriellen Regulierungsweg beschlossen und will die KI-Konvention des Europarats ratifizieren; eine Vernehmlassungsvorlage ist bis Ende 2026 geplant. Ein eigenes KI-Gesetz nach EU-Muster gibt es nicht — es gelten DSG, UWG, OR und Co., technologieneutral.

Relevant bleibt das EU-Recht trotzdem, weil es extraterritorial wirkt: Wer KI-Produkte oder deren Ergebnisse in den EU-Markt bringt oder dort Kundschaft bedient, fällt darunter.

Warum ich das hier hinschreibe

Ich unterrichte dieses Thema an mehreren Schulen. Ein Artikel von mir zirkuliert mit einem Satz, der überholt ist. Ich könnte ihn stillschweigend korrigieren oder hoffen, dass es niemandem auffällt. Beides fände ich schlechter als das hier.

Wer Rechtsstände unterrichtet, muss damit leben, dass sie sich ändern — vier Wochen haben gereicht. Das ist kein Argument gegen das Schreiben. Es ist ein Argument dafür, an jeden Text das Datum und die Quelle zu schreiben, damit die Leserin sehen kann, auf welchem Stand er steht. Dieser hier steht auf dem 15. Juli 2026.

Quellen

  • Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), Artikel 4 — ursprüngliche Fassung
  • Rat der EU, Dokument 9247/26 vom 13. Mai 2026, Interinstitutionelles Dossier 2025/0359 (COD) — Neufassung von Artikel 4, Artikel 111 und Artikel 113
  • Europäisches Parlament, Pressemitteilung vom 16. Juni 2026 — Zustimmung, neue Hochrisiko-Fristen
  • Rat der EU, Pressemitteilung vom 29. Juni 2026 — endgültige Verabschiedung
  • Schweizerischer Bundesrat, Medienmitteilung vom 12. Februar 2025 — sektorieller Regulierungsweg

Holger von Ellerts schreibt hier über KI, Agentic Commerce und Lehre — und gelegentlich über das Leben neben der Arbeit. Mehr über Holger